Rechtliches
Allgemeine Auftragsbedingungen
Entwurfsfassung. Diese Seite beschreibt die Grundlogik für Beratungs-, Standortprüfungs- und Projektstrukturierungsleistungen der ENFAN GMBH. Vor Verwendung gegenüber Kunden sollte der Text juristisch final geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Beratungs-, Analyse-, Standortprüfungs-, Projektstrukturierungs- und Projektsteuerungsleistungen der ENFAN GMBH, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
Die Nutzung der Website oder des Kontaktformulars begründet noch keinen Vertrag. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot der ENFAN GMBH und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung ist das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. ENFAN kann projektbezogene Arbeitsergebnisse insbesondere als Standortakte, Risikoübersicht, Prüfliste, Entscheidungsunterlage, Präsentation oder Bericht bereitstellen.
4. Keine Erfolgsgarantie
ENFAN erbringt Beratungs- und Strukturierungsleistungen. Eine Garantie für Netzanschlusszusage, Genehmigung, Finanzierung, Pachtvertrag, Projektumsetzung, Wirtschaftlichkeit oder spätere Vermarktungserlöse wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit. Dazu können insbesondere Flächendaten, Eigentums- und Nutzungsinformationen, Netzanschlussdaten, Pläne, Projektstatus, technische Unterlagen und bekannte Restriktionen gehören.
6. Kuratiertes Fachnetzwerk
ENFAN kann projektbezogen qualifizierte Spezialisten einbinden, soweit dies für Netz-, Technik-, Planungs-, Genehmigungs-, Finanzierungs-, Markt- oder Kommunikationsfragen sinnvoll ist. Umfang und Rolle externer Fachpartner werden projektbezogen festgelegt. ENFAN erstellt keine Brandschutz- oder Sicherheitsfachplanung und ersetzt keine erforderlichen Fachgutachten.
7. Vertraulichkeit
Standortdaten, Projektpipelines, Geschäftsmodelle, technische Informationen, Investoreninformationen und sonstige nicht öffentliche Projektinformationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Projektbearbeitung erforderlich oder vereinbart ist.
8. Nutzung von Arbeitsergebnissen
Arbeitsergebnisse dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf einer gesonderten Abstimmung, sofern sie nicht bereits im Angebot vorgesehen ist.
9. Vergütung, Auslagen und externe Kosten
Vergütung, Reisekosten, Auslagen und externe Fachkosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Externe Gutachten, behördliche Gebühren oder Leistungen Dritter werden nur beauftragt, wenn dies projektbezogen vereinbart wurde.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Für eine finale Haftungsregelung sollte vor Livegang und vor Verwendung in Angeboten eine anwaltliche Prüfung erfolgen.
11. Schlussbestimmungen
Für B2B-Aufträge können Gerichtsstand, Rechtswahl, Zahlungsbedingungen und weitere Regelungen im individuellen Angebot oder in final geprüften Allgemeinen Auftragsbedingungen konkretisiert werden.
Hinweis: Diese Seite ist als strukturierte Entwurfsfassung für Beratungs- und Projektstrukturierungsleistungen angelegt und ersetzt keine anwaltlich geprüften AGB.
